Neues Dekret mit Sanktionen für den Bereich der typischen Produkte mit EU Schutz
Neben den seit 1992 bestehenden EU Verordnungen und staatlichen Gesetzen zum Schutz der typischen, regionalen Produkte, wie etwa Südtiroler Speck und bald auch Apfel, Vinschger Paarl, Schüttelbrot, Pusterer Breatl und Stilfser Käse, wird am 30.12.2004 nun das Dekret Nr. 297, vom 19.11.2004 wirksam, welches bei Verstoß erhebliche Verwaltungsstrafen vorsieht. Diese richten sich sowohl gegen Mißbrauch der geschützten Bezeichnungen oder Anspielungen darauf, als auch gegen Fehlverhalten der beauftragten Kontrollstelle oder der Konsortien.Besonders brisant könnten hierbei die Verwaltungsstrafen auch gegen Verwender von Anspielungen auf Südtirol, die laut Art. 2.2 in Höhe von € 2 bis 13.000 verhängt werden können. Von € 5 bis 50.000 könnte die Verwaltungsstrafe betragen, sofern in Herstellermarken die geschützte Bezeichnung selbst, oder eine Anspielung darauf verwendet wird. Ähnliches gilt für den Fall des Mißbrauchs der geschützten Bezeichnung im Firmennamen.
Das große Kapital der typischen Produkte ist meist ihre Bezeichnung. Anderseits ist deren Schutz häufig sehr schwierig und der Mißbrauch erfolgt – aufgrund der damit verbundenen wirtschaftlichen Bedeutung - mit großer Energie, Intelligenz und Phantasie. Dementsprechend ist für diesen Bereich eine besonders sorgfältige, juridische Ausgestaltung notwendig. Hierfür ist dieses neue Dekret von grundlegender Bedeutung und vervollständigt somit – im Übrigen in europaweit einzigartiger Weise - den juridischen Rahmen in Italien.
css - Dezember 04