Neue Speckverordnung von
Landeskommission für die Schutzmarke genehmigt
Im Zuge kontinuierlicher Qualitätsverbesserung wurde kürzlich eine ganze Reihe von Neuerungen in der Herstellung und der Anwendung der Marke „Südtiroler Speck“ genehmigt. Unter dem Vorsitz von Landesrat Dr. Werner Frick traf sich die neu eingesetzte Kommission, der auch die Landesräte Berger und Widmann angehören und hat unter anderem die Einführung einer neuen Rohstoffspezifikation, ein neues Sensorikprüfschema und spezielle Regeln für die Gestaltung der Markenspecketiketten beschlossen. Andere wichtige Neuerungen hingegen finden erst nach Veröffentlichung der Verordnung – voraussichtlich innerhalb November – konkrete Anwendung, wie etwa die Anwendung der neuen Consortialbeiträge laut Staatsgesetz 526 und das Verbot von Anspielungen auf Südtirol in der Produktbezeichnung für nicht kontrollierte Produkte ab 1.Januar 2005.„Meraner -, Eisacktaler -, Vinschgerspeck und ähnliche verboten
In den letzten Jahren wurden die Investitionen der Markenspeckhersteller in Werbung und Qualitätsverbesserungen für Südtiroler Speck erheblich gesteigert. Dies führte nicht nur zum gewünschten Ziel der Absatzsteigerung des geschützten und kontrollierten Produktes, sondern auch dazu, daß immer mehr Speck mit Anspielungen auf Südtirol wie Dolomitenspeck, Pustertaler Speck, Völser oder Burggräfler Speck auf den Markt gebracht wurde. Hiermit kann man am Image und dem Bekanntheitsgrad des „Südtirolers“ teilhaben ohne die dafür geltenden strengen Auflagen und Kontrollen einhalten zu müssen. Nachdem diese Praxis bereits seit der Eintragung von Südtiroler Speck als ggA im Jahre 1996 verboten ist, muß das Consortium nunmehr die gesetzlichen Vorgaben umsetzen. Bei Unterlassung drohen auch dem Consortium Verwaltungsstrafen des Staates, auf der Grundlage eines vor kurzem erlassenen Ministerialdekretes. Dementsprechend wurde inzwischen bei den eigenen Herstellern reiner Tisch gemacht, sodaß nun auch extern dieser Irreführung Einhalt geboten werden kann. „Bei der notwendigen Änderung von Etikettenmaterial können jedoch Aufbrauchzeiten eingeräumt werden“, sagt Franz J. Mitterrutzner vom Consortium Südtiroler Speck. „Außerdem kann jeder diese Bezeichnung weiterverwenden, wenn er die gesetzlichen Auflagen für Südtiroler Speck erfüllt“, so Mitterrutzner weiter.
Während geschützte geographische Angaben, wie „Südtiroler Speck“, bereits seit 1992 durch die EU Verordnung 2081/92 gegen „Anspielungen oder Nachahmungen“ geschützt sind, wird dieser Schutz nun ausdrücklich auch durch Südtiroler Landesgesetz nachvollzogen. Für Franz Mitterrutzner vom Consortium absolut notwendig, weil sonst das Qualitätskonzept völlig unterlaufen würde. „Wer diese Produktnamen auf der Etikette liest, glaubt natürlich Südtiroler Speck zu kaufen. Wenn dies keine Anspielungen auf den attraktiven und stark beworbenen Qualitätsbegriff Südtirol wären, würden diese Bezeichnungen ja nicht verwendet und man würde bei den üblichen Familiennamen der Eigentümer oder anderen Bezeichnungen bleiben“.
Bereits bisher darf auch in Südtirol produzierter Speck den Namen unseres Landes nur tragen, sofern dieser u.a. der besonderen Fleisch- und Herstellungsqualität entspricht und die strengen Kontrollen bestanden hat. Im letzten Jahr waren dies insgesamt ca. 49% der Gesamtproduktion an Speck. Ab nächstem Jahr ist für nicht kontrolliertem Speck nicht nur der Name Südtirol, sondern jeder andere Hinweis oder Text verboten, der den Konsumenten annehmen lassen könnte, daß dieses Produkt Südtiroler Speck ist. Dazu zählen natürlich insbesondere geographische Angaben aus unserem Land, aber auch zum Beispiel „Törggelespeck“, weil dies typisch und einzigartig für Südtirol ist. Wer derartige Bezeichnungen verwenden will, muß dann eben alle Voraussetzungen für Markenspeck erfüllen. Ausgenommen ist die gesetzlich vorgeschriebene Angabe des Herstellungsortes, wofür allerdings eine Buchstabengröße von 2 mal 4 Millimetern vorgeschrieben ist. „Parma hat bereits seit dem Jahr 1990 eine analoge Gesetzgebung in seiner Provinz umgesetzt, wie wir sie jetzt genehmigt haben“, so Landerat Werner Frick.
css - Oktober 04